Ein Manteltarifvertrag regelt allgemeine Bedingungen der Arbeitsbedingungen und Arbeitsverhältnisse für eine bestimmte Branche oder eine Gruppe von Arbeitnehmern. Er wird zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt und gilt für die Unternehmen, die Mitglied des Arbeitgeberverbandes sind.
Ein Manteltarifvertrag kann unter anderem folgende Punkte regeln:
Arbeitszeit: Die wöchentliche Arbeitszeit, Pausenzeiten und Regelungen zur Arbeitszeitflexibilität können im Tarifvertrag festgelegt werden.
Gehalt und Vergütung: Der Tarifvertrag legt Mindestlöhne und Gehaltsstufen fest. Zudem können Regelungen zur Urlaubs- und Weihnachtsgeldzahlung enthalten sein.
Urlaub: Die Anzahl der Urlaubstage und weitere Regelungen zum Urlaubsanspruch werden im Manteltarifvertrag festgelegt.
Arbeitsbedingungen: Der Tarifvertrag kann Regelungen zu Arbeits- und Gesundheitsschutz, zum Kündigungsschutz und zur Überstundenvergütung enthalten.
Fort- und Weiterbildung: Der Tarifvertrag kann Regelungen zur Weiterbildungsmöglichkeiten und zur finanziellen Unterstützung bei Fortbildungen enthalten.
Sonderregelungen: Je nach Branche oder Tätigkeitsbereich können auch spezielle Regelungen im Tarifvertrag enthalten sein, zum Beispiel für Schichtarbeit, Feiertagsarbeit oder Zeitzuschläge.
Der Manteltarifvertrag hat für alle betroffenen Arbeitnehmer eine rechtlich bindende Wirkung und kann nicht einseitig durch den Arbeitgeber geändert werden. Durch den Tarifvertrag sollen faire Arbeitsbedingungen und Lohnverhältnisse geschaffen und die Rechte der Arbeitnehmer gesichert werden.
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